FAQ (Frequently Asked Question): Häufig gestellte Fragen - kurz beantwortet ...



Wann zahlt die Krankenkasse eine Behandlung?

Beratungen und Kontrolluntersuchungen werden in jedem Alter von den Krankenversicherungen gezahlt.

Ob eine Behandlung durch die Krankenkasse übernommen wird und ob ggf. privat zu tragende Zusatzkosten entstehen, wird vor der Behandlung abgeklärt. Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patientinnen und Patienten erhalten einen ausführlichen Behandlungsplan einschließlich Kostenaufstellung.


Sie wissen in jedem Fall vor der Behandlung, welche Kosten entstehen und ob diese Kosten erstattet werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ab einem definierten Behandlungsbedarfsgrad, d.h. eine Zahn- oder Kieferfehlstellung muss eine bestimmte Ausprägung haben, damit die Krankenkasse zahlungspflichtig ist.
Es erfolgt eine Einteilung nach sog. kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Ab einem Bedarfsgrad 3 übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Zunächst werden 80 % der Kosten von der Krankenkasse übernommen und 20 % müssen als Eigenanteil durch den Versicherten gezahlt werden. Nach Abschluss der Behandlung erstattet die Krankenkasse den Eigenanteil, d.h. der Versicherte bekommt den im Laufe der Behandlung gezahlten 20%igen Kostenanteil zurück.
Ggf. sinnvolle Zusatzleistungen für neuere und modernere Behandlungsmittel werden nicht erstattet. Darüber erhalten die Versicherten vor der Behandlung eine detaillierte Aufstellung und selbstverständlich während der Behandlung eine entsprechende Abrechnung.

Bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung?


Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird eine kieferorthopädische Behandlung in den meisten Fällen übernommen.
Entscheidend ist, dass eine ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt.


Die Beurteilung erfolgt nach dem sog. KIG-System. Die kieferorthopädischen Leistungen sind durch den Gesetzgeber auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung beschränkt (SGB V).

Wann soll mein Kind zum Kieferorthopäden?

Eine erste Untersuchung sollte mit dem Schulanfang, d.h. zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr, erfolgen.

Meistens ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Behandlung notwendig, aber wir empfehlen eine Kontrolle, um den optimalen Zeitpunkt für eine Behandlung festzustellen.


In der Regel werden die meisten Kinder durch die behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte auf die Notwendigkeit einer Kontrolle beim Kieferorthopäden aufmerksam gemacht. In diesem Fall sollten Sie umgehend einen Termin vereinbaren.
Zwischen dem 9. und dem 11. Lebensjahr ist eine kieferorthopädische Kontrolluntersuchung in jedem Fall empfehlenswert, da es sich um das optimale Alter für den Beginn einer ggf. notwendigen Behandlung handelt. Grundsätzlich können Sie sich aber bei Bedarf jederzeit und in jedem Alter zu einer Kontrolluntersuchung oder Beratung vorstellen.

Wie läuft eine KFO-Behandlung ab?

Zunächst erfolgt bei einem ersten Termin eine Untersuchung und Beratung.

Wir besprechen mögliche Wünsche oder Probleme und können i.d.R. eine erste Einschätzung über den Behandlungsaufwand, die Kosten und den weiteren Ablauf geben. Bei diesem ersten oder einem weiteren Termin werden dann (falls erforderlich) Modelle, Fotos und Röntgenaufnahmen angefertigt.


Nach genauer Auswertung aller diagnostischen Unterlagen wird ein Behandlungsplan erstellt und eine Kostenaufstellung gemacht. Vor der eigentlichen Behandlung erfolgt eine Abklärung, ob und welche Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden. Nach einer weiteren ausführlichen Beratung und Aufklärung kann die Behandlung beginnen.

Wie oft muss ich zur Kontrolle kommen?


Bei herausnehmbaren Zahnspangen erfolgen die Kontrollen i.d.R. alle 6-8 Wochen. Festsitzende Apparaturen werden meist alle 4-6 Wochen kontrolliert.


Kann ich mir die Farbe meiner losen Klammer selbst aussuchen?


Selbstverständlich können sich unsere Patientinnen und Patienten die Farbe der herausnehmbaren Zahnspange aussuchen. Die herausnehmbaren Apparaturen werden in unserem praxiseigenen Labor nach höchsten Qualitätskriterien individuell angefertigt.


Werden die Zähne durch eine feste Zahnspange geschädigt?

Bei ausreichender Zahnpflege und regelmäßigen Kontrollen ist das Risiko von Schäden an den Zähnen (Karies, Entkalkungen, Zahnfleischentzündungen) durch eine festsitzende Behandlung als gering einzustufen.

Jede medizinische Behandlung ist allerdings mit dem Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen verbunden. Deshalb kontrollieren wir vor und während der Behandlung die Zahnpflege, die Zähne sowie den Zahnhalteapparat.


Grundsätzlich empfehlen wir eine Bracketumfeldversiegelung im Rahmen der festsitzenden Behandlung durchzuführen.
Wir empfehlen zusätzlich regelmäßige Prophylaxebehandlungen bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt durchführen zu lassen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzten reduzieren wir das Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen während der festsitzenden kieferorthopädischen Therapie.

 

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihre Fragen.


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